Wertschätzung Klarheit Respekt Transparenz
Wertschätzung   Klarheit   Respekt   Transparenz

Mediation mit Stellvertretung

Mediation ist grundsätzlich freiwillig.

Wenn Ihr Konfliktpartner nun aber nicht bereit ist, an einer Mediation teilzunehmen, ist dann alles aus?
Nein, dann gibt es die Möglichkeit einer

Mediation mit Stellvertretung.

Dabei schlüpft der Mediator in die Rolle Ihres Konfliktpartners. Er repräsentiert jedoch Ihren abwesenden Partner nicht als Streitpartei, die sich rechtfertigt und angreift, sondern hört Ihnen mitfühlend zu und fordert Sie gerade auf, alles auszudrücken, was Ihnen auf dem Herzen liegt. Wie die Erfahrung zeigt, hat diese Art der Mediation häufig überraschende Fernwirkungen auf die abwesende Partei. Gespräche, die vorher aussichtslos erschienen, bekommen wieder eine Perspektive.

Ìst das noch Mediation zu nennen?

Ja, da es im Rahmen eines Mediationsprozesses durchaus möglich ist, zeitweise oder sogar vollständig zwischen einzelnen Personen zu vermitteln, so genannte „shuttle-Mediation“.

Beispiele aus der Praxis:
1. Eine Rechtsanwältin berichtete von einem total verfahrenen Familienrechtsstreit, in dem sie die Ehefrau vertrat. Schon der Gedanke an den bereits festgesetzten Hauptverhandlungstermin war ihr unangenehm. Sie empfahl ihrer Mandantin im Rahmen des Schnupperangebots an einer Mediation mit Stellvertretung teilzunehmen. In dieser Mediation wurden der Mandantin/Mediantin ihre eigenen Gefühle und Bedürfnisse und diejenigen ihres Konfliktgegners bewusst. Sie fühlte sich erleichtert und bereit, mit ihrer Rechtsanwältin doch noch einmal über Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung „nachzudenken“. Die Parteien begegneten sich jedoch erst vor dem Familiengericht wieder. Aufgrund eines Irrtums hatte die Familienrichterin den Hauptverhandlungstermin doppelt belegt, und teilte den Parteien mit, dass sich die Verhandlung ihres Rechtsstreits um zwei Stunden verzögern werde. Da die Ehefrau durch die vorangegangene Mediation mit Stellvertretung neue Perspektiven entwickelt hatte, machte sie gemeinsam mit ihrer Rechtsanwältin und zur Überraschung des Ehemanns und seines Vertreters den Vorschlag, die streitige Angelegenheit noch einmal gemeinsam im Café zu besprechen. Auf der Grundlage der mit sich selbst getroffenen Vereinbarung verhandelte sie dann mit dem Konfliktgegner in Anwesenheit der Rechtsanwälte. Die Parteien erzielten auf diese Weise einen umfassenden Konsens und beschlossen, diesen zur Erledigung des Rechtsstreits im Hauptverhandlungstermin zu Protokoll zu geben. Die Familienrichterin, die mit einer Fortsetzung der bisherigen quälenden und unergiebigen Verhandlungen gerechnet hatte, kommentierte das unerwartete Ergebnis mit der Bemerkung, sie werde künftig in schwierigen Rechtsstreiten öfter einmal den angesetzten Verhandlungstermin um Stunden aussetzen.

2. Eine Schülerin von uns berichtete von folgendem Fall: „A. und ich hatten vor einiger Zeit eine Mediation mit Stellvertretung. Es ging um einen Nachbarschaftsstreit, der bereits seit langer Zeit besteht. Er ging sogar vor Gericht und es wurde ein Urteil ausgesprochen, von dem sich die Parteien endlich Klarheit erhofften. Doch die Parteien blieben trotz des Urteils weiter zerstritten und der zwischen ihnen bestehende Konflikt hatte sich eher noch vertieft. Die "Gewinnerpartei" kam schließlich auf die Idee, den Konflikt mit einer Mediation beizulegen. Sie sah nach anfänglicher Hoffnung jedoch keine Chance, die andere Partei zur Teilnahme zu bewegen. Es war einfach keinerlei Kommunikation mehr möglich. In dieser Situation fragte sie uns, ob es noch irgendeine Möglichkeit gäbe, etwas für eine Verständigung zu tun. Darauf schlugen wir ihr eine Mediation mit Stellvertretung vor. In dieser Mediation spielte eine von uns die abwesende Partei in konstruktiver Weise, d. h. die Stellvertreterin ging auf die Bedürfnisse der anwesenden Nachbarin einfühlsam ein, gleichzeitig trat sie für die Bedürfnisse der vertretenen abwesenden Partei ein. Ein Ergebnis dieser Mediation war, dass die anwesende Partei beschloss, einen Brief an die abwesende Nachbarin zu schreiben, um um ein Gespräch zur Lösung des Konflikts zu bitten. Dieser Brief wurde mit meiner Unterstützung verfasst und hatte weit reichende Folgen: Die Nachbarn reden jetzt wieder miteinander, sie fanden eine Lösung für das Problem, das Gegenstand des Urteils war, und die Kinder dürfen wieder miteinander spielen, was vorher nicht geduldet wurde. Juhu!“

Kurse

Kooperatives Miteinander

 

In vielen Fällen des alltäglichen Lebens muss es nicht zu einer Streitvermittlung durch einen Dritten kommen.

Lernen Sie die Grundlagen einer verständnisvollen Begegnung  kennen.

 

Hierbei wechseln sich einfühlsames Zuhören und selbstbewusstes Sich-Vertreten so ab, dass schwierige Situationen und Konflikte schon im Voraus gelöst und in bereichernde Begegnungen verwandelt werden können.

Die Gewaltfreie Kommunikation wurde von Marshall B. Rosenberg entwickelt. Sie ist geprägt von seiner Auseinandersetzung mit der Bürgerrechtsbewegung in den USA der frühen 1960er Jahre und von Gandhis Idealen der Gewaltlosigkeit. Sie wird weltweit Frieden fördernd eingesetzt, in Kindergärten, Schulen, Unternehmen, Institutionen, in der Mediation, und in Gruppen, sogar in Krisengebieten und von der UNICEF unterstützt.

 

Meine Angebote:

  • Einführungskurse in die Grundlagen der Gewaltfreien Kommunikation an der VHS Pforzheim und Niefern

Neue Termine:

Einführungskurs in die Gewaltfreie Kommunikation

"Respektvoll und klar im Konflikt kommunizieren"

Freitag, 4.12.2020 von 18-21 Uhr

Samstag, 5.12.2020 von 10-17 Uhr

 

 

Weitere Kurse in der VHS Außenstelle Niefern

Freitag 22.1.2021 von 18-21 Uhr

Samstag 23.1.2021 von 10-17 Uhr

 

Anmeldung bitte über VHS Pforzheim Tel. 07231/38000

 

 

Druckversion | Sitemap
© Barbara Scheffler